Interaktiver BFSG-Prüfer der DEV-DESIGN UG. Prüfen Sie, ob Ihre Website oder Ihr Online-Shop unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt. Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 vollumfänglich aktiv. DEV-DESIGN schützt Sie vor Abmahnungen nach UWG.
Schritt 1 von 4: Zielgruppe

An wen richtet sich Ihr Online-Angebot hauptsächlich?

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat Deutschland einen massiven Paradigmenwechsel vollzogen. Was jahrelang nur für Behörden galt, ist für weite Teile der freien Wirtschaft mittlerweile eine harte, sanktionsbewehrte Pflicht geworden.

Wer heute über seine Website oder seinen Online-Shop digitale Verträge, Produkte oder Terminbuchungen anbietet, muss die strengen technischen Standards (WCAG 2.1 Level AA) zwingend erfüllen. Ein einfaches "Plugin" reicht hierbei nicht aus – der Code der Website muss für Screenreader und Tastaturnutzer tiefgreifend optimiert sein. Wer diese Pflicht ignoriert, macht sich angreifbar.

Die rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung:
  • Behördliche Strafen: Die Marktüberwachung kann Websites jederzeit sperren und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen.
  • Teure Abmahnwellen: Mitbewerber und Verbände nutzen das Gesetz aktiv, um Konkurrenten nach Wettbewerbsrecht (§ 3a UWG) kostenpflichtig abmahnen zu lassen.

Das Gesetz zielt auf den elektronischen Geschäftsverkehr im B2C-Bereich (Business-to-Consumer) ab. Wenn Sie Produkte oder terminliche Dienstleistungen an Endverbraucher richten, sind Sie grundsätzlich betroffen. Reine Firmen-Informationsseiten ohne Kontakt-/Buchungsformular oder reine B2B-Angebote sind ausgenommen.

Der entscheidende Rettungsanker für kleine Betriebe (§ 3 Abs. 3 BFSG):

Wenn Sie digitale Dienstleistungen (wie einen Shop oder ein Buchungsportal) betreiben, sind Sie von der Pflicht befreit, wenn Sie als sogenanntes "Kleinstunternehmen" gelten. Dafür müssen Sie ZWEI Bedingungen zwingend erfüllen:

👥 Weniger als 10 Mitarbeiter Berechnet in Vollzeit-Äquivalenten (Jahresarbeitseinheiten). Zwei Halbtagskräfte zählen als 1 Mitarbeiter. Azubis zählen nicht mit.
💶 Umsatz unter 2 Mio. Euro Ihr Jahresumsatz ODER Ihre Jahresbilanzsumme darf maximal 2 Millionen Euro betragen.

Achtung: Überschreiten Sie auch nur eine dieser Grenzen (z. B. 11 Mitarbeiter bei 500.000 € Umsatz), greift das Gesetz für Sie vollumfänglich! Auch wenn Sie als Kleinstunternehmen in Ihrem Shop Hardware-Produkte (wie Smartphones, Laptops, Router) verkaufen, sind Sie zur Einhaltung der Barrierefreiheit gezwungen.

Egal ob Sie rechtlich bereits zwingend handeln müssen oder die Barrierefreiheit proaktiv als starken SEO-Booster und Wettbewerbsvorteil nutzen möchten: Normale Baukasten-Websites scheitern oft kläglich an diesen gesetzlichen Anforderungen.

Als System-Architekten programmieren wir Ihre Unternehmens-Website von Grund auf mit nativem Code. Wir integrieren perfekte Kontraste, ARIA-Labels für Screenreader und Tastaturnavigation unsichtbar unter der Haube – ohne dass Ihre Website an Designqualität einbüßt!

Inklusive in unserem WaaS-Modell Wir übernehmen die technische Verantwortung und garantieren die BFSG-Konformität Ihrer neuen Seite – zur planbaren monatlichen Rate.

Die DEV-DESIGN UG is bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der WCAG 2.1 (Level AA) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir betrachten Barrierefreiheit nicht als lästige Pflicht, sondern als essenziellen Qualitätsstandard für modernes Webdesign.

Diese Website wurde nativ entwickelt und ist vollständig vereinbar mit den Richtlinien. Wir nutzen ARIA-Labels für Screenreader, ermöglichen eine vollständige Tastaturbedienung und verzichten bewusst auf digitale Barrieren wie störende Cookie-Banner oder unruhige Animationen.

Feedback & Kontakt: Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Kontaktieren Sie uns gerne:
Alexandros Ouzounis | E-Mail: office@dev-design.de | Tel: +49 (0) 911 - 495 289 34